Hi Ludwig !
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Bei der Definition einer erfolgreichen Unternehmensfortführung ist die Testamentsvollstreckung ein möglicher Weg, dass Erben das Testament im Sinne des Erblassers antreten. Wir finden gemeinsam den optimalen Weg für Ihre Unternehmenszukunft. Der Testamentsvollstrecker ist der Treuhänder des Erblassers. Lernen Sie uns und unsere Steuerkanzlei für Testamentsvollstreckung Ludwig + Ludwig in Gerolzhofen und Bad Kissingen kennen. Denn bei der Testamentsvollstreckung muss großes Vertrauen zwischen den Parteien vorhanden seien!
Die Testamentsvollstreckung wird nicht von Amts wegen erlassen. Die Testamentsvollstreckung setzt vielmehr voraus, dass der Erblasser die Testamentsvollstreckung in Form einer letzten Verfügung oder eines Erbvertrages angeordnet hat. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser eröffnet diesem die Möglichkeit, Probleme hinsichtlich der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und eventueller Konflikte zwischen den Miterben vorzubeugen.
Die Entscheidung, ob ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden soll, benötigt eine vertrauensvolle und umfassende Beratung. Unsere Kanzlei Ludwig + Ludwig Steuerberater in Gerolzhofen und Bad Kissingen steht Ihnen bei einer Testamentsvollstreckung hilfreich zur Seite. Vertrauen Sie ganz auf unsere Kompetenz und Erfahrung in Sachen Testamentsvollstreckung.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema, sprechen Sie uns an. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Zugangsdaten zu unserer Online-Schnittstelle anzufordern.